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Informationen zu den Kommissionen


Im Jahr 2020 wurde zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ geschlossen. Sie bildet die Grundlage für die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen (UAKen).

Aufgaben der UAKen sind gemäß der „Gemeinsamen Erklärung“ insbesondere:

Zwischen 2020 und 2024 wurden in allen 27 deutschen (Erz-)Diözesen UAKen gebildet. Aufgrund dieser Zeitspanne besteht eine Ungleichzeitigkeit zwischen den UAKen, was Konstituierung, Arbeitsstand und Berichtswesen betrifft.

Nach Konstituierung aller UAKen bestanden insgesamt 23 UAKen, da zwei davon interdiözesan arbeiten, d.h. für mehrere (Erz-)Diözesen zuständig sind. Als erste hat die UAK Fulda mit Vorlage ihres Abschlussberichtes im Juni 2025 ihre Arbeit beendet. Die interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA Ost) wurde im Mai 2025 durch die verantwortlichen (Erz-)Bischöfe aufgelöst. Laut den betreffenden (Erz-)Bistümern wird eine Neuaufstellung vorbereitet. Nach Beendigung der UAK Passau im Mai 2026 sind derzeit noch 20 UAKen aktiv.

Nachfolgend sind die UAKen, sortiert nach alphabetischer Reihenfolge der (Erz-)Bistümer, aufgelistet.